Tag und Nacht, Sommer und Winter darf mit allem, was schwimmt, die Flüsse hinab gefahren werden.
In knietiefem Wasser. In sensiblen, unter EU-Schutz stehenden FFH-Lebensräumen
und -arten, über Laichplätze usw.
So geht's über flache Kieslaichplätze von Neunaugen, Barben usw.
Text und Fotos: G. Kemmler